Formulare | Vollmachten | Verfahrenskostenhilfe

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Aufnahmebogen

Bitte füllen Sie diesen Aufnahmebogen sorgfältig aus und bringen Sie diesen zum Beratungsgespräch mit.

Aufnahmebogen in Familiensachen.pdf

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Vollmachten

Bitte reichen Sie die ausgedrucke Vollmacht im Original, versehen mit Datum und Unterschrift, zu meinen Händen. Sie dient als Nachweis, dass Sie von mir vertreten werden. In bestimmten Fällen muss die Originalvollmacht dem Empfänger mitgeschickt werden.

Wenn noch kein Antrag oder Klage bei Gericht eingereicht werden soll, drucken Sie bitte diese Vollmacht aus.

Aussergerichtliche Vollmacht.pdf

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Für das gerichtliche familienrechtliche Mandat, drucken Sie bitte diese Vollmacht aus.

Familienrechtlich Verfahrensvollmacht.pd

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Verfahrenskostenhilfe

Beratung und außergerichtliche Vertretung

Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht für die außergerichtliche Beratung / Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu beantragen.

 

Gerichtliche Verfahren

Für das gerichtliche Verfahren kann Prozesskostenhilfe und für die Verfahren vor dem Familiengericht Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Das Formular für diesen Antrag ist identisch.

Ab welchem Einkommen bekomme ich Hilfe vom Staat?

Einen ersten Überblick können Sie auf der Internetseite www.pkh-rechner.debekommen und dort berechnen lassen, ob Sie einen Anspruch auf staatliche Leistungen haben.

Antrag für Beratungshilfe

BerH2014.pdf

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Antrag für Verfahrenskostenhilfe

VKH2014.pdf

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