Warum ein Fachanwalt?

Fachanwalt: Die besondere Qualifikation des Rechtsanwalts

Familienrecht

Das Familienrecht ist eines der sich am rasantesten entwickelnden Rechtsgebiete. Gerade die letzten Reformen zum Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich und des gerichtlichen Verfahrens haben praktisch keinen Stein auf den anderen gelassen.

Neben den gesetzgeberischen Änderungen entwickelt sich parallel dazu auch die Rechtsprechung immer weiter, z.B. zum Sorgerecht der Kinder, welche nicht in einer Ehe geboren wurden und der Vater keine Sorgerechtserklärung abgegeben hat.

Daher ist die Spezialisierung des Rechtsanwalt als Fachanwalt für Familienrecht für Sie ein wichtiger Indikator, dass Sie jemanden gefunden haben, der mit dieser Materie vertraut ist und sich intensiv fortbildet.

Der familienrechtliche Fachanwalt hat besondere Kenntnisse in den Bereichen:

  1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht und  des Rechts der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
  3. Internationales Privatrecht im Familienrecht,
  4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung

Qualifiziert bleiben durch Fortbildung

Der Fachanwalt ist verpflichtet, sich jährlich fortzubilden, dozierend tätig zu sein oder wissenschaftliche Publikation in dem entsprechenden Fachgebiet zu veröffentlichen.

Fortbildungszertiflkate


Kontinuierliche Qualitätssicherung  nachgewiesen durch